Semestertickets

Unser Ticket für Studenten ist das Semesterticket. Hier erfahrt ihr, wann und auf welchen Strecken das Semes­ter­ticket gültig ist, welche Mitnahmeregelungen dafür gelten und was bei Anschlussfahrten beachtet werden muss.

Für das SemesterTicket gelten grundsätzlich die Beförderungs­bedingungen und Tarifbestimmungen des VVO-Tarifs in der jeweils gültigen Fassung, ergänzt durch besondere vertragliche Regelungen in der "Vereinbarung zum SemesterTicket mit den StudentInnenräten und den verfassten StudentInnenschaften".

Studentenausweis als Semesterticket

Als SemesterTicket gilt je nach Ausgabe durch die jeweilige Bildungseinrichtung:

  • der gültige Studentenausweis bzw.
  • der Studentenausweis mit einem zusätzlichen SemesterTicket.

Ungültig als Fahrtberechtigung

SemesterTickets (Studentenausweise) die

  • mit dem Aufdruck „ungültig als Semesterticket“ versehen sind oder
  • eigenmächtige Veränderungen der Eintragungen im jeweiligen Dokument aufweisen oder
  • eingeschweißt sind

sind als Fahrausweis ungültig.

Der Student wird in diesen Fällen gemäß VVO-Tarif als Kunde ohne gültigen Fahrausweis behandelt.

Personelle Gültigkeit

Das SemesterTicket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personaldokument (für Studenten aus außereuropäischen Staaten ersatzweise einer vom jeweiligen Studentenrat oder Immatrikulationsamt bestätigten Kundenkarte mit Passbild und vollständigen Personaldaten).

Zeitliche Gültigkeiten

Das SemesterTicket gilt innerhalb des Gesamtgeltungszeitraumes (01.08.2011 bis 30.09.2013) je nach Bildungseinrichtung wie folgt:

Wintersemester

Palucca

vom 01.08. – 28./29.02.

HTWD, EHS, HfM 

vom 01.09. – 28./29.02.

alle anderen

vom 01.10. – 31.03.

Sommersemester

Palucca

vom 01.03. – 31.07.

HTWD, EHS, HfM 

vom 01.03. – 31.08.

alle anderen

vom 01.04. – 30.09.

Räumliche Gültigkeit

Das SemesterTicket gilt:

  • im Verkehrsverbund Oberelbe grundsätzlich in allen Nahverkehrsmitteln (außer Sonder­verkehrsmitteln) der Partnerverkehrsunternehmen im VVO (in den Nahverkehrszügen nur in der 2. Wagenklasse),

  • räumlich begrenzt auf den VVO-Verbundraum nach Punkt 1 Abs. 2 der Tarifbestimmungen des VVO-Tarifs in seiner jeweils gültigen Fassung,
    (siehe auch dazu Tarifzonenplan (PDF, 143 kB))

  • nicht in den Nahverkehrsmitteln auf den Linien bzw. Linienabschnitten, die im Tarifzonen­plan in der jeweils gültigen Fassung mit einem „*“ gekennzeichnet bzw. "grau" oder "hellgrün" dargestellt sind,

  • nicht in den Anrufsammeltaxen,

  • zusätzlich in den Nahverkehrsmitteln der Partner im VVO auf den ein- bzw. ausbrechenden Linien gemäß nachstehender Auflistung:
zwischen und in den Linien
Mohorn Hetzdorf 333
Jacobsthal Mühlberg 437
Prösen Ost Elsterwerda/Elsterwerda-Biehla RB 31
Prösen West Elsterwerda/Elsterwerda-Biehla RB 45
Ortrand Hosena RE 15
Ortrand Ruhland RE 18
Ruhland Hosena RE 11
Spreetal, Wohnlager II Vattenfall SP 161
Zerre Spremberg 160
Uhyst Boxberg 155
Uhyst Rauden 156
Hermsdorf Oppitz 156
Hermsdorf Königswartha 154
Caminau Königswartha 103/168
Rachlau  Königswartha 162
Naußlitz Königswartha 187
Ralbitz Königswartha 187
Burkau Anbau Bischofswerda 182
Hauswalde, Waldeingang Bischofswerda 305
Oberottendorf Bischofswerda 264
Hohwald, Hohwaldschänke Steinigtwolmsdorf 267

Nutzung von Sonderverkehrsmitteln

Sonderverkehrsmittel im VVO-Verbundraum sind

  • die Bergbahnen in Dresden (Betreiber DVB AG),
  • die Kirnitzschtalbahn in Bad Schandau (Betreiber OVPS mit Sitz in Pirna), 
  • der Stadtrundfahrt Meißen (Betreiber VGM) und 
  • die Weißeritztal- und Lößnitzgrundbahn (Betreiber SDG mit Außenstelle in Moritzburg);

Das SemesterTicket berechtigt zur Nutzung der Sonderverkehrsmittel nur, wenn die StudentInnen eine besondere Bescheinigung bzw. einen Vermerk auf dem SemesterTicket vorweisen können. Die Bescheinigung stellt das Partnerverkehrsunternehmen im VVO aus, das das betreffende Sonderverkehrsmittel betreibt, sofern die StudentInnen ihren Wohnsitz im Einzugsgebiet (Umkreis von 800 m zur jeweiligen Zugangsstelle; bei den Bergbahnen gilt dies nur für die Bergstationen) der oben genannten Sonderverkehrsmittel nachweisen können.

Erwerb von Anschlussfahrscheinen

Regelungen für den Erwerb von Anschlussfahrscheinen für Fahrten mit der DB AG von/nach Zielen außerhalb des Geltungsbereiches des SemesterTickets:

  • Es sind grundsätzlich Fahrscheine gemäß den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG (Tfv 600) ab/bis dem letzten Haltebahnhof im Geltungsbereich des SemesterTickets zu lösen.
  • Es sind jedoch Fahrscheine gemäß VBB-Tarif für Fahrten von/nach Zielen ausschließlich in den Tarifbereich des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) ab/bis dem letzten Haltebahnhof im Geltungsbereich des SemesterTickets zu lösen.
  • Der Vorverkauf für Anschlussfahrscheine nach VBB-Tarif erfolgt nur in den DB-Reisezentren Dresden Hbf und Dresden-Neustadt.
  • Fahrscheine für alle Anstoßstrecken sind grundsätzlich vor Fahrtantritt zu erwerben. In Zügen, in denen ein Bordverkauf zugelassen ist, muss der Erwerb der Fahrscheine für die Anstoßstrecke grundsätzlich noch im Geltungsbereich des SemesterTickets erfolgen.

Übertragbarkeit/Mitnahmeberechtigung

Das SemesterTicket ist nicht übertragbar und gestattet keine Mitnahme weiterer Personen.

Mitnahme von Fahrrad oder Hund

Ein Fahrrad oder ein Hund kann in den Nahverkehrsmitteln nur zu den folgend aufgeführten Zeiten unentgeltlich mitgenommen werden:

  • Fähren zum VVO-Tarif                 täglich ganztägig
  • Busse und Straßenbahnen          Montag bis Freitag 19:00 bis 04:00 Uhr,                                                  Sonnabend, Sonn- und Feiertage ganztägig
  • Nahverkehrszüge                        Montag bis Freitag (nicht an Wochenenden und Feiertagen) 19:00 bis 04:00 Uhr

Für die Mitnahme eines Fahrrades außerhalb der freigegebenen Zeiten gilt die Fahrrad­mit­nahmeregelung gemäß VVO-Tarif (Punkt 9 Abs. 3) wie für Tageskarten (1 Tarifzone ermäßigter Einzelfahrschein der PS 1, ab 2 Tarifzonen ermäßigter Einzelfahrschein der PS 2, jeweils gültig am Tag der Entwertung bis 4 Uhr Folgetag).

Für die Mitnahme eines Hundes außerhalb der freigegebenen Zeiten gilt der VVO-Tarif (Punkt 9 Abs. 4)

Für die häufige Mitnahme eines Fahrrades oder eines Hundes (nicht gleichzeitig beides) in den Nahverkehrsmitteln wird die Nutzung der Fahrradmonatskarte gemäß VVO-Tarif empfohlen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.